80 € pro Sitzung à 60 Minuten
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich privat ab, weil die Krankenkassen dafür in der Regel keine Erstattung vorsehen. In Ihrer Steuererklärung können Sie Heilpraktiker-Leistungen jedoch als Krankheitskosten nach § 33 EStG (außergewöhnliche Leistungen) geltend machen. Sie tragen die Kosten also selbst, was durchaus Vorteile hat: Sie bekommen bei mir meist schnell einen Termin und brauchen nicht Wochen oder Monate auf den Beginn der Behandlung zu warten. Da zudem keine ärztlichen Gutachten, Überweisungen oder Anträge nötig sind, bleibt die Vertraulichkeit gewahrt. Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht.
Um die Qualität meiner Arbeit sicherzustellen, bilde ich mich regelmäßig weiter und lasse mich durch Supervision begleiten.
Nur nach Vereinbarung, auch abends.